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   LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2008 - L 1 RA 91/05   

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https://dejure.org/2008,72669
LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2008 - L 1 RA 91/05 (https://dejure.org/2008,72669)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.05.2008 - L 1 RA 91/05 (https://dejure.org/2008,72669)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - L 1 RA 91/05 (https://dejure.org/2008,72669)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 7/06 R

    Zusatzversorgungssystem - Feststellung von Daten nach dem AAÜG durch den

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2008 - L 1 RA 91/05
    Nach der neueren Rechtsprechung des BSG handelt es sich bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in ihrer Eigenschaft als Versicherungsträger nicht um einen Dritten i. S. d. § 75 Abs. 2 SGG (BSG, Urteil vom 23. August 2007, Az: B 4 RS 7/06 R, Rdnr. 19).

    Vorauszusetzen ist dabei, dass die Klage gegen die Rentenbescheide nicht nach § 153 Abs. 1 SGG i. V. m. § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Berufungsverfahrens geworden ist, weil der Rentenbescheid den Feststellungsbescheid nach § 8 Abs. 3 AAÜG nicht ersetzt (BSG, Urteil vom 14. Mai 1996, Az: 4 RA 95/94, dokumentiert in Juris; Urteil vom 18. Juli 1996, Az: B 4 RA 7/95, SozR 3-8570 § 8 Nr. 2, Leitsatz 1; Urteil vom 23. August 2007, Az: B 4 RS 7/06 R, Rdnr. 25, 27).

    Jedenfalls für den Fall, dass ein auf Feststellungen von Zeiten nach dem AAÜG gerichtetes Verfahren bereits in der Berufungsinstanz anhängig ist und ein Rentenverfahren erstmals in der ersten Instanz anhängig wird, trifft die Rechtsprechung des BSG nicht zu, wonach ein Verfahren auf Feststellung von Zusatzversorgungszeiten unzulässig werden soll, weil kein schutzwürdiges prozessuales Verfahrensinteresse auf zwei nebeneinander anhängige Gerichtsverfahren bestünde (BSG, Urteil vom 23. August 2007, Az: B 4 RS 7/06 R, Rdnr. 18, 21, 33, dokumentiert in Juris).

    Danach müssen Vorabfeststellungen des Versorgungsträgers weiterhin erforderlich bleiben, weil sie durch die Leistungsbewilligungen nicht im Sinne von § 96 SGG abgeändert oder ersetzt werden können (BSG, Urteil vom 23. August 2007, Az: B 4 RS 7/06 R, dokumentiert in Juris, Rdnr. 25).

    Dies müsste aus der Sicht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts umso mehr auch im vorliegenden Zusammenhang unbedenklich sein, da der berechtigte Grund, bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art Klagen sowohl gegen den Ablehnungsbescheid nach dem AAÜG als auch gegen den Rentenbescheid zu erheben, allein in der Praxis der Beklagten liegt, nicht nur vorläufige, sondern endgültige Rentenbescheide schon dann zu erlassen, wenn noch Klagen auf Feststellungen nach dem AAÜG anhängig sind (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2007, Az: B 4 RS 7/06 R, dokumentiert in Juris, Rdnr. 31).

    Gerade weil auch die Beklagte bei Erlass ihrer Rentenbescheide an ihre vorausgegangenen Feststellungen bzw. deren Ablehnungen nach § 8 Abs. 5 Satz 2 AAÜG durch eine behördeninterne Bindungswirkung gebunden ist (BSG, Urteil vom 23. August 2007, Az: B 4 RS 7/06 R, dokumentiert in Juris, Rdnr. 25) lassen sich Rentenbescheide nicht dahin auslegen, sie enthielten irgendeine Regelung über das Fehlen eines Tatbestandes der fiktiven Rentenversicherung nach dem AAÜG.

    Die Revision war hier gem. § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zuzulassen, da der Senat von der Rechtsprechung des BSG abweicht, wonach einer isolierten Klage auf Feststellungen nach dem AAÜG neben einer anhängigen Rentenklage "ein schutzwürdiges Interesse" fehlen und deshalb unzulässig sein soll (BSG, Urteil vom 23. August 2007, Az: B 4 RS 7/06 R, Rdnr. 21, dokumentiert in Juris).

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 95/94

    Höhe des Anspruchs bei Rentenüberleitung - Besonderheiten bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2008 - L 1 RA 91/05
    Vorauszusetzen ist dabei, dass die Klage gegen die Rentenbescheide nicht nach § 153 Abs. 1 SGG i. V. m. § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Berufungsverfahrens geworden ist, weil der Rentenbescheid den Feststellungsbescheid nach § 8 Abs. 3 AAÜG nicht ersetzt (BSG, Urteil vom 14. Mai 1996, Az: 4 RA 95/94, dokumentiert in Juris; Urteil vom 18. Juli 1996, Az: B 4 RA 7/95, SozR 3-8570 § 8 Nr. 2, Leitsatz 1; Urteil vom 23. August 2007, Az: B 4 RS 7/06 R, Rdnr. 25, 27).

    Die Notwendigkeit einer Zusammenführung der jeweiligen Klage leuchtet umso weniger ein, als nach der nicht erkennbar aufgegebenen Rechtsprechung des Bundesssozialgerichts (BSG, Urteil vom 14. Mai 1996, Az: 4 RA 95/94, dokumentiert in Juris) sogar über beide Klagen unabhängig voneinander entschieden werden könnte.

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R

    Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2008 - L 1 RA 91/05
    Dabei geht es darum, objektive Willkür bei der Verzögerung und dem Unterlassen von Versorgungszusagen vor dem Maßstab des Grundgesetzes bundesrechtlich nicht zum Tragen kommen zu lassen (BSG, Urteil vom 24. März 1998, Az: B 4 RA 27/97 R, SozR 3 8570 § 5 Nr. 3 S. 10).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 18/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2008 - L 1 RA 91/05
    Zu prüfen ist allein, ob der Kläger die Anspruchsvoraussetzungen der Regelungen der Zusatzversorgungssysteme erfüllte, für deren Sprachverständnis es nach Ansicht des BSG auf den staatlichen Sprachgebrauch der DDR am 30. Juni 1990 ankommt (BSG, Urteil vom 10. April 2002, Az: B 4 RA 18/01 R, a.a.O., SozR 3-8570 S. 74).
  • BSG, 12.12.2002 - B 4 RA 44/02 R

    Nachlasspfleger als Beklagter wegen der Erstattung überzahlter RV-Rentenleistung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2008 - L 1 RA 91/05
    Unter Berücksichtigung einer am objektiven Empfängerhorizont orientierten Auslegung des Widerspruchsbescheides vom 13. Februar 2003 (siehe dazu z. B. BSG, Urteil vom 30. März 2004, Az: B 4 RA 36/02 R, SozR 4 - 2600 § 149 Nr. 1; Beschluss vom 12. Dezember 2002, B 4 RA 44/02 R, dokumentiert in Juris) konnte der Kläger nach der nachträglichen Angabe des Zeitraums ab 1. Januar 1977 in Zusammenhang mit seiner Widerspruchserhebung den Widerspruchsbescheid nur so verstehen, dass die Beklagte darin auch über den Zeitraum ab 1. Januar 1977 entschieden hat.
  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 36/02 R

    Ausbildungszeiten - Höchstdauer der Berücksichtigung von Schul- und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2008 - L 1 RA 91/05
    Unter Berücksichtigung einer am objektiven Empfängerhorizont orientierten Auslegung des Widerspruchsbescheides vom 13. Februar 2003 (siehe dazu z. B. BSG, Urteil vom 30. März 2004, Az: B 4 RA 36/02 R, SozR 4 - 2600 § 149 Nr. 1; Beschluss vom 12. Dezember 2002, B 4 RA 44/02 R, dokumentiert in Juris) konnte der Kläger nach der nachträglichen Angabe des Zeitraums ab 1. Januar 1977 in Zusammenhang mit seiner Widerspruchserhebung den Widerspruchsbescheid nur so verstehen, dass die Beklagte darin auch über den Zeitraum ab 1. Januar 1977 entschieden hat.
  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 29/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2008 - L 1 RA 91/05
    Aus der Gegenüberstellung von Personen ohne den "Titel" eines Ingenieurs oder Technikers im Rahmen der Ermessensversorgung in § 1 Abs. 1 Unterabs. 2 2. DB lässt sich nämlich auf die Erforderlichkeit eines solchen "Titels" für eine etwaige Anspruchsversorgung nach § 1 Abs. 1 Unterabs. 1 2. DB schließen (BSG, Urteil vom 16. März 2006, Az: B 4 RA 29/05 R, SozR 4-8570 § 1 Nr. 9).
  • BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 40/05 R

    Anrechnungszeiten für Ausfalltage im Beitrittgebiet - Sozialversicherungsausweis

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2008 - L 1 RA 91/05
    Dieser Verfahrensfehler nach §§ 62 2. HS, 42 Satz 1 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB X, in der Fassung des Jahressteuergesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150)) ist beachtlich und begründet einen Aufhebungsanspruch (BSG, Urteil vom 18. Mai 2006, Az: B 4 RA 40/05 R, 1. Orientierungssatz, dokumentiert in Juris).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2008 - L 1 RA 91/05
    Das BVerfG hat sich bereits mit der erweiternden Auslegung des § 1 AAÜG und die daraus folgende Rechtsprechungspraxis des Bundessozialgerichts befasst (z.B. Beschluss vom 4. August 2004, 1 BvR 1557/01 SozR 4-8570 § 5 Nr. 4; Beschluss 26. Oktober 2005, siehe bereits oben).
  • BSG, 01.04.1992 - 7 RAr 16/91

    Aussetzung - Verfassungsbeschwerde - Parallelsache

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2008 - L 1 RA 91/05
    Allerdings ist eine entsprechende Anwendung beispielsweise dann akzeptiert, wenn genau wegen der streiterheblichen Frage bereits eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG anhängig ist, die eine Klärung erwarten lässt (vgl. BSG, Urteil vom 1. April 1992, Az: 7 RAr 16/91, SozR 3-1500 § 114 Nr. 3).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

  • EGMR, 02.03.2000 - 52442/99

    SCHWENGEL contre l'ALLEMAGNE

  • EGMR, 10.04.2001 - 52449/99

    KUNA v. GERMANY

  • EGMR, 11.12.2007 - 74664/01

    POKORNY v. GERMANY

  • EGMR, 04.12.2007 - 4290/03

    PETERKE AND LEMBCKE v. GERMANY

  • EGMR, 25.09.2007 - 12923/03

    G. K gegen Deutschland

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 1 R 311/10

    Bindung des Rentenversicherungsträgers an die Feststellungen im

    Eine schriftliche Versorgungszusage über eine Zusatzversorgung erhielt er in der DDR nicht (vgl. Urteil des Senats vom 7. Mai 2008 - L 1 RA 91/05 -).

    In einem Streitverfahren zwischen dem Kläger und dem Zusatzversorgungsträger zur Feststellung von Beschäftigungszeiten als Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz sowie von erzielten Arbeitsentgelten hob der Senat mit Urteil vom 7. Mai 2008 (L 1 RA 91/05) eine Verwaltungsentscheidung des Zusatzversicherungsträgers teilweise auf.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2013 - L 1 RS 43/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - unterschiedliche Klagebegehren: Feststellung und

    Schließlich fehlt es auch an einer Rechtsgrundlage für den Zwang zu einer Vereinigung der Klage gegen einen Rentenversicherungsbescheid mit einer Klage gegen einen Feststellungsbescheid nach AAÜG (vgl. zum Ganzen schon Urteil des Senats vom 07. Mai 2008 - L 1 RA 91/05 - juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.06.2009 - L 1 R 215/06
    Es ist nicht ersichtlich, weshalb ein Kläger Klagen zur gemeinsamen Entscheidung stellen muss, wenn nach praktizierter Rechtsprechung über die zweite ohnehin sofort entschieden werden kann, bei verständigem Vorgehen beider Seiten aber überhaupt nicht entschieden werden muss (vgl. zum Ganzen: Urteil des Senats vom 07. Mai 2008 - L 1 RA 91/05 -, zitiert nach juris Rdnr 32 - 40).
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